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Ratgeber zum Thema Mietkaution und Rückzahlung

Ratgeber zum Thema Mietkaution und Rückzahlung der Mietkaution
Wie hoch darf eine Mietkaution maximal sein?
Der Vermieter darf maximal auf eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten bestehen. Damit sind Netto Monatsmieten gemeint, also die reine Nettomiete ohne Nebenkosten, Heizkosten und sonstige Kosten, wie Versicherungen u.ä.

Darf eine Mietkaution auch höher sein als drei Monatsmieten?
Gerade dann, wenn Wohnraum knapp ist oder man unbedingt diese Wohnung mieten möchte, ist so mancher bereit, auch mehr als die geforderten drei Monatsmieten zu zahlen. In einigen Fällen besteht sogar der Vermieter auf mehr als drei Monatsmieten Kautionszahlung. Hat sich der Mieter darauf eingelassen, vier, fünf oder gar mehr Mietkaution zu zahlen, hat er das Recht auf Rückzahlung. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn er freiwillig mehr als die geforderten drei Monatsmieten Kaution bezahlt hat.

Wann ist die Mietkaution fällig?
Die Mietkaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Es ist erlaubt, die Mietkaution in drei Raten zu bezahlen. Der Vermieter darf nicht darauf bestehen, die Kaution bereits vor Beginn des Mietverhältnisses zu bekommen oder die Mietkaution sofort komplett einzufordern.

Wie ist die Kaution zu bezahlen?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Mieter kann die Kaution in Bargeld, per Sparbuch oder in anderen Anlageformen dem Vermieter „übergeben“. Auch Bürgschaften sind möglich. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche Formen, wie Aktien und dergleichen, zu akzeptieren.

Auf welche Weise soll die Zahlung der Mietkaution erfolgen?
Es ist zu empfehlen, die Mietkaution nicht zusammen mit der monatlich zu überweisenden Miete zu begleichen. Besser ist es die Mietkaution separat vorzunehmen. Wird die Kaution für die Wohnung per Überweisung gestellt, sollte der Überweisungsauftrag exakt ausgefüllt werden. Gerade bei sehr großen Wohnanlagen ist es wichtig, auch die Mieternummer und ähnliches auf dem Überweisungsbeleg zu notieren. Nur dann kann eine Zuordnung der Mietkaution ordentlich erfolgen. Einer Verrechnung mit der Kaution des Vormieters sollte der neue Mieter in keinem Fall zustimmen. Das könnte später zu Problemen führen.

Muss die Mietkaution auf einmal bezahlt werden?

Nein. Jeder Mieter hat das Recht, die Mietkaution in drei Monatsraten zu begleichen. Selbst dann, wenn es im Mietvertrag anders vereinbart wurde, gilt diese Regelung. Der Vermieter darf nicht auf einer Einmalzahlung bestehen. Gibt es eine solche Klausel im Mietvertrag, so ist diese unwirksam. Das heißt allerdings nicht, dass der Mieter keine Mietkaution zahlen muss. Es heißt lediglich, dass er die Zahlung der Mietkaution auf drei Monatsraten verteilen darf. Die Höhe der Mietkaution darf drei Netto-Monatsmieten nicht überschreiten.

Was passiert, wenn die Kautionszahlung nicht geleistet wird?
Erhält der Vermieter keine Kautionszahlung und vergisst er auch beim Mieter nachzuhaken, dann kann der Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Mietkaution durchaus verjähren. Denn der Anspruch eines auf eine Zahlung der Mietkaution seitens des Mieters unterliegt der Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre. Fordert der Vermieter die Mietkaution also nicht innerhalb dieser Frist an, so verliert er den Anspruch auf Kautionszahlung. Es ist auch nicht möglich, die Mietkaution nach diesem Zeitpunkt nachzufordern. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und hat der Vermieter seinen Anspruch nicht angemeldet, so muss der Mieter keine Mietkaution leisten.

Können fällige Reparaturleistungen mit der Mietkaution aufgerechnet werden?
Oft muss noch etwas in der Wohnung repariert werden, ehe der Mieter einziehen kann. Dies schließt aber nicht ein, dass der Mieter keine Kaution bezahlen muss. Die Mietkaution und eventuelle Reparaturen haben nichts miteinander zu tun. Es ist also nicht statthaft, dass der Mieter aufgrund von nicht erfolgten Reparaturen die Mietkaution zurückbehalten kann. Dies ist getrennt voneinander zu betrachten.

Fallen Zinsen für die Mietkaution an?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Darüber hinaus muss er die Kaution so anlegen, dass diese verzinst wird. Die Zinsen stehen dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Sie werden ihm zusammen mit der einbezahlten Mietkaution am Ende der Mietzeit ausbezahlt. Dazu kann sich der Vermieter jedoch in begründeten Fällen auch einige Monate Zeit lassen. Die Mietkaution und die Zinsen müssen nicht sofort nach Ende des Mietverhältnisses an den Mieter ausbezahlt werden. Ausgenommen von der Pflicht zur Verzinsung sind nur Vermieter, die in Studenten- und Jugendheimen Zimmer vermieten.