Mietkaution - Mieter - Vermieter - Kaution


Hallo lieber Mieter,

ein Umzug in die neuen vier Wände sollte nicht am fehlenden Geld für die Kaution scheitern.

Statt Barkaution oder verpfändetem Sparbuch erhält Ihr Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung als Sicherheit.
Sie zahlen dafür nur einen geringen Jahresbeitrag und haben somit in der kostenintensiven Zeit des Umzugs einen größeren finanziellen Spielraum.


Sparen Sie Zeit und Kosten!

Alle Mietvertragsparteien genießen dadurch mehr Sicherheit und finanzielle Flexibilität als in der traditionellen Bar-, Verpfändungs- oder Avalpraxis.






So funktioniert‘s:

1. Einfach den Antrag ausfüllen
2. Die Unterlagen abschicken
3. Und die Bürgschaftsurkunde
an den Vermieter senden
Der Kautionsschutzbrief:

Kein Risiko:
- Jederzeit kündbar
- Geld-Zurück-Recht*
Geld-zurück-Funktion
Holen Sie sich Ihre bereits gezahlte Kaution zurück!

Bankenunabhängig
- Keine Verpfändungen
- Keine Minderung der
Kreditlinie
- Keine Wartezeiten
Transparent und sicher
Einfach 5,25% der Kautionssumme im Jahr
Keine Verwaltungsge-
bühr!
Keine weiteren Kosten!

* Falls Ihr Vermieter den Kautionsschutzbrief nicht akzeptiert, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück.
Holen Sie sich die Kaution zurück!

Sie brauchen Bargeld? Dann lassen Sie sich die von Ihnen bereits eingezahlte Barkaution zurückzahlen.
Der Vermieter erhält den Kautionsschutzbrief als alternative Mietsicherheit.

So haben Sie mehr Geld in der Tasche und das zu unglaublich günstigen Konditionen (5,25%).



Die Höhe einer Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution wird vertraglich geregelt und darf nicht mehr als drei Netto-Monatsmieten betragen. Der Mieter kann diese Summe in drei gleichbleibenden Raten zahlen, wovon die erste beim Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Neben der Barkaution sind noch andere Formen der Sicherheitsleistung möglich. Entweder die Stellung eines Bürgen oder die Abtretung eines Pfands. Barkautionen müssen von dem Vermieter auf einem Konto gewinnbringend angelegt werden, damit die Summe im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Die Kaution muss getrennt von dem übrigen Vermögen des Vermieters verwaltet werden. Wird das Mietverhältnis beendet, darf der Mieter die gezahlte Kaution zurückfordern. In der Regel werden vorher etwaige Ansprüche des Vermieters damit verrechnet, der Mieter erhält den verbleibenden Betrag ausgezahlt. Bestehen Ansprüche von Seiten des Vermieters, müssen diese in einer detaillierten Aufstellung glaubhaft dargelegt werden.

Ob eine Mietkaution vereinbart wird, liegt im Ermessen des Vermieters. Verpflichtet dazu ist er nicht. Aufgrund vieler schlechter Erfahrungen, die Vermieter mit Mietern gesammelt haben, wird heute jedoch kaum ein Mietvertrag unterschrieben, in dem es keine Regelung hinsichtlich einer Mietkaution gibt. Letztendlich dient die Kaution beiden Parteien. Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses auf eine gewisse Sicherheit zurückblicken. Der Mieter muss bei seinem Umzug in eine neue Wohnung nicht auch noch die Renovierung der alten Wohnung tragen, da diese aus der Mietkaution bestritten wird. Ein Umzug ist schließlich teuer genug. In vielen Fällen kann der Mieter sich über eine ansehnliche Rückzahlung der Mietkaution freuen, die ihm den Start im neuen Heim erleichtert.