Mietkaution - Mieter - Vermieter - Kaution
Die Höhe einer Mietkaution
Die Höhe der Mietkaution wird vertraglich geregelt und darf nicht mehr als drei Netto-Monatsmieten betragen. Der Mieter kann diese Summe in drei gleichbleibenden Raten zahlen, wovon die erste beim Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Neben der Barkaution sind noch andere Formen der Sicherheitsleistung möglich. Entweder die Stellung eines Bürgen oder die Abtretung eines Pfands. Barkautionen müssen von dem Vermieter auf einem Konto gewinnbringend angelegt werden, damit die Summe im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Die Kaution muss getrennt von dem übrigen Vermögen des Vermieters verwaltet werden. Wird das Mietverhältnis beendet, darf der Mieter die gezahlte Kaution zurückfordern. In der Regel werden vorher etwaige Ansprüche des Vermieters damit verrechnet, der Mieter erhält den verbleibenden Betrag ausgezahlt. Bestehen Ansprüche von Seiten des Vermieters, müssen diese in einer detaillierten Aufstellung glaubhaft dargelegt werden.
Ob eine Mietkaution vereinbart wird, liegt im Ermessen des Vermieters. Verpflichtet dazu ist er nicht. Aufgrund vieler schlechter Erfahrungen, die Vermieter mit Mietern gesammelt haben, wird heute jedoch kaum ein Mietvertrag unterschrieben, in dem es keine Regelung hinsichtlich einer Mietkaution gibt. Letztendlich dient die Kaution beiden Parteien. Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses auf eine gewisse Sicherheit zurückblicken. Der Mieter muss bei seinem Umzug in eine neue Wohnung nicht auch noch die Renovierung der alten Wohnung tragen, da diese aus der Mietkaution bestritten wird. Ein Umzug ist schließlich teuer genug. In vielen Fällen kann der Mieter sich über eine ansehnliche Rückzahlung der Mietkaution freuen, die ihm den Start im neuen Heim erleichtert.



